Grundpflege nach SGB XI
Die Grundpflege ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeversicherung und umfasst die täglichen Verrichtungen, die ein Mensch nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen kann. Sie dient dazu, die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen zu erhalten und zu fördern.
Anspruch auf Grundpflegeleistungen nach dem SGB XI haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5. Die Höhe der Leistung ist vom Pflegegrad abhängig.
Welche Leistungen gehören zur Grundpflege?
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen, Rasieren, Frisieren
- An- und Ausziehen: Unterstützung beim An- und Ausziehen von Kleidung und Schuhen
- Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Lagern und Betten
- Ernährung: Unterstützung beim Essen und Trinken, Zubereiten von Mahlzeiten
- Ausscheidung: Hilfe bei der Blasen- und Darmentleerung
Häusliche Krankenpflege nach SGB V
Die Häusliche Krankenpflege (HKP) nach SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die pflegebedürftigen Menschen hilft, im häuslichen Umfeld versorgt zu werden.
Sie haben Anspruch auf HKP, wenn:
- - eine Krankenhausbehandlung notwendig ist, aber nicht durchgeführt werden kann (Krankenhausvermeidungspflege)
- - die HKP eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen kann (Krankenhausvermeidungspflege)
- - Sie die Pflegemaßnahmen nicht selbst ausführen können und auch keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann
- - eine ärztliche Verordnung vorliegt
Die HKP umfasst die im Einzelfall erforderliche:
- Grundpflege: z.B. Körperpflege, An- und Ausziehen, Hilfe beim Essen und Trinken
- Behandlungspflege: z.B. Injektionen, Verbandswechsel, parenterale Ernährung, Medikamentengabe
- Unterstützungspflege: z.B. Begleitung bei Arztbesuchen, Besorgungen
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlasten und ihnen eine Auszeit ermöglichen soll.
Die Verhinderungspflege deckt die Kosten ab, wenn Sie die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen vorübergehend von einer anderen Person übernehmen lassen, um Urlaub zu machen, sich zu erholen oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert sind.
Hauswirtschaftliche Leistungen
Wir bieten neben der Grund- und Behandlungspflege auch hauswirtschaftliche Leistungen an, um Pflegebedürftige und ihre Familien im Alltag zu unterstützen. Diese Leistungen tragen dazu bei, die Selbständigkeit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhalten und gleichzeitig die Belastung der Angehörigen zu verringern.
Zu unseren hauswirtschaftlichen Leistungen gehören: Einkaufen,
Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten,
Abwasch,
Reinigung der Wohnung,
Wäschepflege,
Müllentsorgung,
Botengänge, Unterstützung bei der Gartenarbeit.
Regelmäßige Beratungsbesuche
Unter bestimmten Umständen müssen Pflegebedürftige regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen. Der Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Alltagsbegleitung
Alltagsbegleitung ist ein Angebot, das Menschen mit Beeinträchtigungen oder im Alter bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt.
Ziel ist es, die Selbständigkeit und Lebensqualität der Klienten zu fördern und ihnen dabei zu helfen, so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben zu können.
Alltagsbegleiter unterstützen bei: praktischen Tätigkeiten im Haushalt,
Freizeitgestaltung,
sozialen Kontakten,
Begleitung bei Arztbesuchen und Behördenangelegenheiten,
einfachen bürokratischen Aufgaben