Logo PflegeWert Ambulante Pflege Cuxhaven

Ihr ambulanter Pflegedienst in Cuxhaven

Die Pflege Ihrer Lieben zu Hause ist Herzenssache und stellt Sie von heute auf morgen vor ganz neue Herausforderungen.

Wir sind da, um Sie zu unterstützen und Ihnen die bestmögliche Pflege und Betreuung zu bieten.

Wir beraten Sie gerne umfassend zu den Leistungen der Pflegeversicherung und sind an Ihrer Seite.

WIR IM QUARTIER

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WIR FÜR SIE

Die Pflege Ihrer Lieben zu Hause ist Herzenssache – und stellt Sie von heute auf morgen vor ganz neue Herausforderungen. Die zeitliche und familiäre Organisation auf der einen Seite, die kompetente medizinische Versorgung Ihrer zu pflegenden Angehörigen auf der anderen.

Wir helfen Ihnen, klären Sie über die Möglichkeiten der Leistungen der Pflegeversicherung auf und sind an Ihrer Seite. 24 Stunden am Tag!

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WIR IM TEAM

Jedes Team kann nur so gut sein wie jeder einzelne Mitarbeiter darin.

Deshalb setzen wir auf eine gute Teamkultur in der es Spaß macht zu arbeiten und die einen gesunden Nährboden für Qualität und Kompetenz schafft.

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UNSERE LEISTUNGEN

Mit unseren Leistungen unterstützen wir Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben in Würde führen zu können.


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Grundpflege nach SGB XI

Die Grundpflege ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeversicherung und umfasst die täglichen Verrichtungen, die ein Mensch nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen kann. Sie dient dazu, die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen zu erhalten und zu fördern.

Anspruch auf Grundpflegeleistungen nach dem SGB XI haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5. Die Höhe der Leistung ist vom Pflegegrad abhängig.

Welche Leistungen gehören zur Grundpflege?

  1. Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen, Rasieren, Frisieren
  2. An- und Ausziehen: Unterstützung beim An- und Ausziehen von Kleidung und Schuhen
  3. Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Lagern und Betten
  4. Ernährung: Unterstützung beim Essen und Trinken, Zubereiten von Mahlzeiten
  5. Ausscheidung: Hilfe bei der Blasen- und Darmentleerung

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Häusliche Krankenpflege nach SGB V

Die Häusliche Krankenpflege (HKP) nach SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die pflegebedürftigen Menschen hilft, im häuslichen Umfeld versorgt zu werden.

Sie haben Anspruch auf HKP, wenn:

  1. - eine Krankenhausbehandlung notwendig ist, aber nicht durchgeführt werden kann (Krankenhausvermeidungspflege)
  2. - die HKP eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen kann (Krankenhausvermeidungspflege)
  3. - Sie die Pflegemaßnahmen nicht selbst ausführen können und auch keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann
  4. - eine ärztliche Verordnung vorliegt

Die HKP umfasst die im Einzelfall erforderliche:

  1. Grundpflege: z.B. Körperpflege, An- und Ausziehen, Hilfe beim Essen und Trinken
  2. Behandlungspflege: z.B. Injektionen, Verbandswechsel, parenterale Ernährung, Medikamentengabe
  3. Unterstützungspflege: z.B. Begleitung bei Arztbesuchen, Besorgungen

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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlasten und ihnen eine Auszeit ermöglichen soll.

Die Verhinderungspflege deckt die Kosten ab, wenn Sie die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen vorübergehend von einer anderen Person übernehmen lassen, um Urlaub zu machen, sich zu erholen oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert sind.


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Hauswirtschaftliche Leistungen

Wir bieten neben der Grund- und Behandlungspflege auch hauswirtschaftliche Leistungen an, um Pflegebedürftige und ihre Familien im Alltag zu unterstützen. Diese Leistungen tragen dazu bei, die Selbständigkeit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhalten und gleichzeitig die Belastung der Angehörigen zu verringern.

Zu unseren hauswirtschaftlichen Leistungen gehören: Einkaufen, Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten, Abwasch, Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Müllentsorgung, Botengänge, Unterstützung bei der Gartenarbeit.


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Regelmäßige Beratungsbesuche

Unter bestimmten Umständen müssen Pflegebedürftige regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen. Der Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.


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Alltagsbegleitung

Alltagsbegleitung ist ein Angebot, das Menschen mit Beeinträchtigungen oder im Alter bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt. Ziel ist es, die Selbständigkeit und Lebensqualität der Klienten zu fördern und ihnen dabei zu helfen, so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben zu können.

Alltagsbegleiter unterstützen bei: praktischen Tätigkeiten im Haushalt, Freizeitgestaltung, sozialen Kontakten, Begleitung bei Arztbesuchen und Behördenangelegenheiten, einfachen bürokratischen Aufgaben

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WIR MIT KOMPETENZ

Du suchst einen Job, in dem du etwas Sinnvolles bewirken kannst?

Dann bist du bei uns genau richtig! Wir sind ein freundliches und engagiertes Team in der Pflege und suchen immer wieder neue Kolleginnen und Kollegen (m/w/d), die unser Team bereichern.

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